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BIGFAM - der Evalutaionsbericht eines tollen Projektes liegt nun vor

BIGFAM – geförderte Familienmediation in Berlin


Ein wirklich tolles Projekt ist im Dezember 2019 zu Ende gegangen und der Evaluationsbericht von Prof. Dr. Greger liegt nun vor und ist hier vollständig zu finden: https://www.reinhard-greger.de/dateien/BIGFAM-Evaluationsbericht.pdf


Das Projekt wurde von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz initiiert und hat damit dem Aufruf des Mediationsgesetzes entsprochen. Dort heißt es nämlich in § 7 Abs. 1 MediationsG: Bund und Länder können wissenschaftliche Forschungsvorhaben vereinbaren, um die Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln.


In einem Zeitraum von drei Jahren konnten Eltern in Berlin, denen in einem Sorge- oder Umgangsrechtlichem Verfahren Verfahrenkostenhilfe bewilligt worden war, kostenfrei Mediation in Anspruch nehmen. Die Mediation wurde stets von einem bi-professionellem Co-Mediatoren-Team durchgeführt – jeweils einer Frau und einem Mann. Insgesamt gingen 100 Anträge ein, es haben 94 Erstgespräche stattgefunden, die in 69 Mediationsverfahren mündeten. Die Professionalität der Mediatoren wurde durch Supervision und Fortbildungen gesichert. Das Projekt wurde wissenschaftlich begleitet und evaluiert und eine Schlussfolgering lautet:


„Im Rahmen von BIGFAM konnte lediglich die finanzielle Förderung einer gerichtsverbundenen Mediation untersucht werden. Trotz der im Prinzip positiven Erfahrungen wurde von Seiten aller Beteiligten immer wieder betont, dass es der Konfliktlösung zuträglicher gewesen wäre, wenn die Mediation bereits vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens begonnen worden wäre. Dies läge zudem auch im Interesse der Justiz, weil sich durch eine vorgerichtliche Mediation eine erhebliche Zahl von Verfahren mit entsprechend hohen VKH-Aufwendungen vermeiden ließe. Als Ergebnis des BIGFAM-Projekts ist daher auch festzustellen, dass die Bemühungen um die Förderung einer vorgerichtlichen Mediation verstärkt (und nicht etwa durch die Einführung einer Mediationskostenhilfe für gerichtsverbundene Mediation in den Hintergrund gedrängt) werden sollten. Es handelt sich hierbei allerdings um eine im Bereich der Sozialpolitik, nicht der Justiz anzusiedelnde Maßnahme, denn es geht nicht um Gerichtsverfahren und auch nicht in erster Linie um deren Vermeidung, sondern darum, die unbestreitbaren Vorzüge und Nachwirkungen einer unstreitigen, autonomen Konfliktlösung so breit wie möglich und ohne Behinderung durch den Mangel wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in der Gesellschaft zum Tragen zu bringen.“



Ich selbst war in dem Projekt als Mediatorin involviert und habe mit meinen Co-Mediatoren Dr. Anusheh Rafi und Michael Groß mehrere Familien mediiert. Mein persönliches Fazit ist, dass durch die Mediation in fast allen Fällen eine positive Veränderung gezeigt hat. Nicht immer wurde die zu erst genannten Themen abschließend gelöst, aber die Kommunikation hat sich verbessert, das gemeinsame Eltern-sein entspannte, Absprachen konnten getroffen und eingehalten werden. Für die Kinder auf jeden Fall ein Gewinn! Viele der Eltern zeigten sich sehr dankbar, von dem Projekt zu profitieren, denn eine bezahlte Mediation wäre für sie nicht möglich gewesen.

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