News zur Mediationsausbildung ab Februar 2026
- Zoë Schlär

- 27. Nov.
- 1 Min. Lesezeit
Die Ausbildung ist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Bildungszeitgesetzes als Bildungsveranstaltung anerkannt.
Die Anerkennung unserer Mediationsausbildung als Bildungsveranstaltung des Berliner Bildungszeitgesetzes ist für Teilnehmende eine sehr wertvolle Unterstützung. Sie können die Ausbildungszeiten nun als Bildungszeit geltend machen und dafür reguläre Arbeitstage nutzen, ohne Urlaubstage einsetzen zu müssen. Das erleichtert die Teilnahme, schafft Planungssicherheit und ermöglicht es, die eigene berufliche Weiterentwicklung gut in den Arbeitsalltag zu integrieren. Gleichzeitig bestätigt die Anerkennung, dass die Ausbildung inhaltlich und strukturell den gesetzlichen Qualitätskriterien entspricht, was gegenüber Arbeitgebern und Institutionen zusätzliche Klarheit und Transparenz bietet.
















Kommentare