Auf eine Anfrage der FDP hin hat die Bundesregierung nun Auskunft erteilt.
Die Bundesregierung sei bestrebt, den Einsatz der Mediation als Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu fördern, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine diesbezügliche Anfrage der Freien Demokratischen Partei (FDP).
Insgesamt hat sich der Bund 2019 in 15 Verfahren, in denen er Partei war, der Mediation bedient. Davon sind neun Verfahren gescheitert, in vier Fällen beendete die Mediation das Verfahren. Im Vergleich dazu wurden 2012 in nur drei Verfahren des Bundes Mediationen durchgeführt. Im Jahr 2018 waren es hingegen 28.
2019 hat sich der Bund jedoch in insgesamt 100 Verfahren auch anderer Streitbeilegungsmethoden bedient, so etwa unter Durchführung von Schiedsgerichts- und Güterichterverfahren.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass eine Mediation immer nur dort möglich sei, wo beide Parteien freiwillig einer solchen Streitbeilegung zustimmen. Im Juni soll eine Fachkonferenz zum Thema "Stärkung der Mediation" stattfinden, auf der dann eine umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen werden soll, heißt es in der Antwort.
vbr/LTO-Redaktion
Außergerichtliche Streitbeilegung: Wie oft der Bund auf Mediation setzt . In: Legal Tribune Online, 02.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41196/ (abgerufen am: 15.04.2020 )
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